Mit dem Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG) wurde die Europäische Zugänglichkeitsverordnung (EAA) im Juli 2021 in nationales Recht umgesetzt. Die Verordnung zum Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSGV) wurde am 15. Juni 2022 verabschiedet und legt die Anforderungen an die Barrierefreiheit für Produkte und Dienstleistungen fest, die nach dem 28. Juni 2025 in Verkehr gebracht oder Verbrauchern zur Verfügung gestellt werden. Dazu gehören der gesamte Online-Handel, Hard- und Software sowie der interregionale Personenverkehr und Bankdienstleistungen.
Die Anforderungen an die Barrierefreiheit von Produkten und Dienstleistungen sind in der BFSG-Verordnung geregelt. Bei der Erfüllung der Anforderungen muss der Stand der Technik berücksichtigt werden. Konkrete Anforderungen ergeben sich aus verschiedenen Normen und Standards, die von der Bundesstelle für Barrierefreiheit veröffentlicht werden. Es gilt die Konformitätsvermutung auf der Grundlage von harmonisierten Normen und technischen Spezifikationen.
Die Dienste der GC Wizard-Websites entsprechen nicht dem § 1 BFSG „Zweck und Anwendungsbereich“ und sind daher von den Anforderungen des BFSG ausgenommen.
Dennoch werden die GC Wizard-Webseiten regelmäßig mit den WAVE Web Accessibility Evaluation Tools – https://wave.webaim.org/ – überprüft und die Ergebnisse umgesetzt, soweit es das verwendete WordPress-Theme zulässt.
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