Die UIC-Wagennummer (früher Waggonnummer) ermöglicht eine eindeutige Identifizierung von Güter- und Reisezugwagen und beinhaltet wichtige Schlüsseldaten für den Eisenbahnverkehr.
Die Wagennummer wird von der UIC vorgegeben und bildet eine gemeinsame Sprache zwischen Eisenbahnverkehrsunternehmen (EVU), Infrastrukturbetreibern und den zuständigen staatlichen Stellen. Verpflichtend waren die EDV-gerechten Nummern anfangs nur für regel- und breitspurige Fahrzeuge, die international eingesetzt werden sollten. Bei Schmalspurfahrzeugen war und ist die Anwendung des Systems freiwillig. Seit der verpflichtenden Einführung der UIC-Nummern 2006 werden sie auch beim Verkauf von Fahrzeugen in andere Staaten im Anwendungsraum nicht mehr geändert. Angepasst wird nur noch der Haltercode hinter der Fahrzeugnummer.
Eine vollständige Wagennummer besteht aus zwölf Stellen, die einzelnen Stellen der Wagennummer haben dabei folgende Bedeutung:
erste und zweite Stelle: | Code für das Austauschverfahren, bei Triebfahrzeugen Bauartcode |
dritte und vierte Stelle: | UIC-Ländercode |
fünfte bis achte Stelle: | Gattungskennzahlen |
neunte bis elfte Stelle: | Ordnungsnummer (laufende Nummer einer Bauart) |
zwölfte Stelle: | Prüfziffer |