Mit dem UIC-Ländercode wird das Herkunftsland eines Fahrzeugs festgelegt. Der Eigentümer wird durch einen nachgestellten Buchstabencode gekennzeichnet. Anfang 2006 wurde die Bedeutung dieser Stellen geändert. Vorher bildeten diese beiden Stellen das Eigentumsmerkmal, wobei vor allem Staats- und einige große Privatbahnen eigene Codes erhielten. Weitere Privatbahnen erhielten einen Gruppencode oder sie stellten ihre Wagen als Privatwagen in den Park einer Staatsbahn ein. Derartige Wagen waren mit einem P in einem rechteckigen Rahmen hinter der Wagennummer gekennzeichnet.
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